Grillplatz für die Mietergemeinschaft – Grillspaß und Verantwortung!
Die warme Frühlingssonne lädt zum Grillen im Garten ein. Ob in kleiner Runde oder zur großen Grillparty, zusammen schmeckt das Grillgut gleich noch besser. Erfahren Sie hier, welche Regeln Sie als Eigentümer oder Mieter einhalten sollten, damit ein gemeinsamer Grillplatz für die Mietergemeinschaft nicht zum Gerichtsstreit mutiert.
Im Frühling startet die heiß ersehnte Grillsaison. Mit einem eigenem Garten in abgeschiedener Lage, wo Sie Ihre Ruhe vor knurrigen Nachbarn haben, brauchen Sie sich als Eigentümer oder Mieter kaum Gedanken über andere zu machen, die durch das Grillen gestört werden könnten. In dicht besiedelten Wohnvierteln, rund um Mehrfamilienhäuser oder im Grundstück von Wohnkomplexen, sieht das schon anders aus.
Nicht immer haben Sie und andere Mieter genug Platz auf Balkon, Terrasse oder Garten, um Ihr Steak auf einem eigenen Grill zu brutzeln. Dafür gibt es für Mehrfamilienhäuser gemeinsame Grillplätze für die Mietgemeinschaften. Der Gemeinschaftsgrillplatz fordert allerdings, dass Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht nehmen müssen. Andernfalls fällt vielleicht vor Gericht ein Hammer, auf den Sie besser verzichten wollen.
Sicher lecker grillen
Grundsätzlich muss ein Grillplatz den Sicherheitsanforderungen für den Brandschutz entsprechen. Dazu zählt, dass der Grillplatz genügend Abstand zu brennbarem Material hat. Das meint, dass weder Gebäudeteile noch Bäume, Sträucher oder andere entzündliche Vegetation durch das Grillen Feuer fangen dürfen.
Allgemeine Gesetze oder Verbote, wie viel Sie grillen dürfen, gibt es nicht. Dafür kommt die gegenseitige Rücksichtnahme bei einem gemeinsamen Grillplatz von mehreren Seiten auf Sie zu.
Die Grillplanung
Vielleicht können Sie nicht alle gleichzeitig ein und denselben Grillplatz nutzen. Außer alle wollen zusammen grillen und es wäre genug Platz und Grillfläche vorhanden. Deshalb sollten Sie sich mit allen Mietparteien fair abstimmen, wer wann die Grillstelle nutzt. Dabei helfen Ihnen Reservierungspläne.
Achtung Rauchalarm
Ein weiteres Problem kann der Rauch vom Grill sein. Vor allem Holzkohlegrills qualmen gern mal alles um sich herum voll. Da diese Variante aber oft auf gemeinschaftlichen Grillplätzen steht, sollten Sie und Ihre Nachbarmieter an die Rauchbelästigung denken. Der Rauch vom Grillplatz darf niemanden beeinträchtigen, indem beispielsweise Wohnungen durch offene Fenster oder benachbarte Gärten eingenebelt werden.
Grillspaß statt Belästigung
Neben der Emissionen durch Rauch, können sich benachbarte Mieter auch durch den Geruch Ihrer gegrillten Leckereien gestört fühlen. Mit Lärm von Ihrer Grillparty am Grillplatz, bringen Sie möglicherweise Mitmieter unnötig zur Weißglut. Das hat schon zu manchem Streit geführt. Sofern möglich, sollten Sie und Ihre Grillfreunde diese Belästigungen ebenfalls vermeiden. Zum Lärmschutz gelten in den meisten Regionen die Ruhezeiten nachts zwischen 22 und 6 Uhr.
Wie in vielen Fällen, verhindert offenes miteinander Reden und Rücksicht, zum Zusammensein am Grillplatz, unnötigen Zoff oder gar Gerichtsverhandlungen mit Ihren Nachbarn.
Grillen, genießen und aufräumen
Jeder findet gern einen sauberen Grillplatz vor, Sie vermutlich ebenfalls. Auch der Umwelt und Ihrer Gesundheit zuliebe, räumen Sie Müll in Abfalleimer oder Mülltonnen. Und obwohl es mühselig und keine Lieblingsbeschäftigung ist, nach der Grillparty gehört freundlicherweise auch der Grill auf dem gemeinschaftlichen Grillplatz gereinigt.
Mit dem gemeinsamen Grillplatz zum Mehrfamilienhaus oder Wohnblock, kommt nicht nur die ausgelassene Grillfreude. Denn wer mit anderen Menschen zusammen in der Nachbarschaft lebt, muss aufeinander Rücksicht nehmen. Das gilt gerade auch beim Grillen. Halten Sie sich an einige Benimmregeln, steht der Grillfreude nichts im Weg. Das sollten auch Jugendherbergen, Hotels oder andere Unternehmen mit firmeneigenen Grillplätzen beherzigen.
Bei der Wartung und Pflege Ihrer Immobilie samt gemeinsamen Grillplatz für die Mietergemeinschaft unterstützt Sie unser Hausmeisterservice im Umkreis von Nürnberg, Fürth, Erlangen, Bamberg und Ansbach.
Bildquelle: merschy/px