Abstellplatz oder Partyraum – Was ist im Keller erlaubt und was nicht?
Allgemein sind Kellerräume als Abstellflächen gedacht. Erfahren Sie hier, was im Keller gelagert werden darf und was in Kellerräumen erlaubt ist.
Früher lagerten in Erdkellern auf dem Dorf Rüben und Kartoffeln. Andere Keller dienten auch als Lager für Holz und Kohle. Heute sind Keller meist zusätzlicher Stauraum zu Mietwohnungen.
Kellerräume, die in Mehrfamilienhäusern vorhanden sind, werden durch den Vermieter entweder als Kellerparzellen einzelnen Mietparteien direkt zugewiesen oder sie dienen als Gemeinschaftsräume.
Aber was darf im Keller gelagert und gewerkelt werden und was nicht?
Was gehört nicht in den Keller?
Keller sind keine Müllablageflächen und dürfen auch nicht zu undurchdringlichen Rumpelkammern werden.
Aus Sicherheitsgründen haben leicht entzündliche Stoffe nichts im Keller zu suchen. Benzin und andere Treibstoffe oder Flüssiggas- und Druckbehälter bergen eine hohe Brand- und Explosionsgefahr und sollten nicht im Keller aufbewahrt werden.
Sicherheitsgefährdende Substanzen, wie hochkonzentrierte Schädlingsbekämpfungsmittel, sind in gemieteten Kellerräumen verboten.
Für gemeinsam genutzte Kellerräume legen manche Vermieter Nutzungsordnungen fest, in denen Mieter erkennen, wofür die Gemeinschaftskeller bestimmt sind.
Dort dürfen Mieter keine kaputten Fahrräder, Sperrmüll oder Kartons lagern.
Vorsicht, nicht alles ist im Keller gut aufgehoben
Ist ein Kellerraum nicht gemauert und nicht mit einem Sicherheitsschloss einbruchssicher abschließbar, gehören Wertsachen und teure Gegenstände nicht in den Keller. Kommt etwas davon bei einem Diebstahl weg, zahlt die Versicherung meist nicht.
Bei empfindlichen Dingen stellen Mieter vor der Einlagerung in den Keller besser sicher, dass der Kellerraum trocken ist, damit eingelagerte Sachen nicht beschädigt werden. Vor allem in unsanierten Altbauten können ungünstige Bedingungen durch Feuchtigkeit im Keller herrschen.
Was darf im Keller gelagert werden?
Dinge, die zum Wohngebrauch gehören, wie Vorräte, Spielsachen, Möbel, Teppiche, Werkzeug oder zwischengelagerte, defekte Haushaltsgeräte, können Mieter problemlos in ihrem Keller lagern. Die Lagerung von gewerblichen Gegenständen im Keller ist nicht in jedem Fall erlaubt.
Für Fahrräder oder Waschmaschinen gibt es in Mehrfamilienhäusern auch oft Gemeinschaftsräume im Kellergeschoss. Fahrradkeller oder Waschkeller sind im Mietvertrag als gemeinschaftlich genutzte Räume separat aufgeführt.
Was ist im Keller erlaubt?
Sofern Mieter gegenseitig aufeinander Rücksicht nehmen und auf Ruhezeiten achten, können sie im Keller ihren Partyraum zum Feiern oder ihre Werkstatt zum Heimwerken, Schrauben und Hämmern einrichten. Vorher klären Mieter allerdings besser die individuellen Bestimmungen in ihrem Wohnkomplex. In manchen Fällen gilt der Keller ausschließlich als Abstellraum und ein Partykeller oder Hobbyraum im Keller wird als übermäßige Nutzung definiert, womit Mietern eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung des Mietvertrages droht.
Welche Regeln für Ihre Mietwohnung gelten, was in Ihrem Keller gelagert werden darf und was nicht erlaubt ist, steht detailliert in Ihrem Mietvertrag.
Bildquelle: hänel/px