Schlüsselabgabe von Vormietern an den Hausmeister – was Mieter zur Wohnungsabnahme wissen müssen!

Haben Sie Ihre Mietwohnung oder Ihr Miethaus gekündigt und fragen sich, was Sie rund um die Schlüsselabgabe noch zu tun haben? Hier erfahren Sie, was Mieter wissen müssen, wenn die Wohnungsabnahme und Schlüsselübergabe am Ende des Mietvertrages anstehen.

Das Ende Ihres Mietvertrages ist nicht das Ende Ihrer Verpflichtungen dem Vermieter gegenüber. Erst nach der Schlüsselübergabe ist das Mietverhältnis vollständig gelöst, sofern sich keine Nachforderungen für Sie ergeben.

Was gehört zum „ordnungsgemäßen Zustand“ der Wohnung bei der Schlüsselabgabe?

Wird der Abgabezustand Ihrer Wohnung im Mietvertrag beim Teil zur Kündigung als „besenrein“ bezeichnet, lässt das Spielraum, was damit genau gemeint ist. Folgendes erledigen Sie besser rechtzeitig vor der Wohnungs- und Schlüsselübergabe.

Alles raus, was nicht in der Wohnung bleiben soll!

Zunächst müssen Sie als Mieter all Ihr Hab und Gut aus der Wohnung und dazugehörigen Kellerräumen oder vom Dachboden räumen.

Haben Sie eine Einbauküche selbst gekauft und eingebaut, muss diese auch wieder abgebaut werden, sofern der Vermieter oder Nachmieter diese nicht behalten möchte.

Kontrollieren Sie Möbel und Geräte in der Küche oder im Bad, die Sie in der Wohnung belassen, rechtzeitig, dass diese auch funktionstüchtig sind.

Abfall und Sperrmüll, den Sie in der Wohnung zurück lassen, entsorgt der Vermieter und Sie müssen dafür die Rechnung bezahlen.

Schönheitsreparaturen oder Renovierung für die Wohnungsabnahme?

Bohrlöcher für Regale und Bilder oder Wanddurchbrüche müssen Sie wieder verschließen.

Ob Sie die ganze Wohnung oder nur einzelne Wohnbereiche streichen oder renovieren müssen, hängt vom jeweiligen Zustand ab und ob es laut Mietvertrag vorgeschrieben ist. Neben abgenutzten Oberflächen kann es sein, dass Sie grelle Farben neutral überstreichen oder tapezieren müssen, wenn die Nachmieter das so nicht beibehalten wollen.

Sind Sie in die Wohnung nachweislich im unrenouvierten Zustand eingezogen, brauchen Sie sich beim Auszug nicht um Schönheitsreparaturen zu kümmern.

Reparaturen erledigt und die Wohnung für die Übergabe „besenrein“?

Gibt es Schäden in der Wohnung, die während Ihrer Mietdauer durch fahrlässiges Handeln entstanden sind, müssen Sie die Kosten dafür tragen. Beispielsweise kann eine Fliese kaputt gegangen sein. Klären Sie mindestens zur Übergabe der Wohnung und Schlüssel, ob Sie oder der Vermieter nötige Handwerker beauftragen.

Für die Wohnungsabnahme und Schlüsselübergabe wird nicht verlangt, dass Sie die Fenster, Böden oder das Bad glänzend sauber putzen. Als „besenrein“ bezeichnet, erwartet ein Vermieter grundsätzlich, die Wohnräume grob gereinigt vorzufinden.

Wer bekommt die Schlüssel zum Ende des Mietvertrages?

Ob Sie eine Wohnung oder ein ganzes Haus gemietet hatten, am Ende des gekündigten Mietverhältnisses müssen Sie alle Schlüssel für Haustür, Wohnräume, Keller, Dachboden, Briefkasten oder Garage an den Vermieter zurückgeben. Auch Schlüsselkopien müssen Sie dem Vermieter aushändigen.

Kann der Vermieter nicht persönlich zur Schlüsselabgabe erscheinen, geben Sie die Wohnungsschlüssel sicherheitshalber nur bevollmächtigten Personen. Der Hausmeister ist nicht automatisch Bevollmächtigter, das sichert beispielsweise erst eine separat ausgestellte Vollmacht oder entsprechende Angaben im Mietvertrag.

Mit einem wahrheitsgemäß ausgefüllten Wohnungsübergabeprotokoll schließen Sie die Kündigung Ihres Mietvertrages, die Wohnungsabnahme und Abgabe der Wohnungsschlüssel rechtlich sicher ab. Ein zusätzlicher Zeuge kann im später möglichen Streitfall für Sie hilfreich sein.

Haben Sie weitere Fragen rund um Hausmeisterservices für Haus, Wohnung und Garten? Unser Hausmeisterdienst gibt Ihnen die Antworten und ist im Raum Nürnberg, Fürth, Erlangen, Bamberg und Ansbach persönlich für Sie da.

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