Was ein Hausmeisterservice nicht darf
Ein Hausmeister wird oft als Mädchen für alles angesehen. Doch darf ein Hausmeister wirklich alle Tätigkeiten ausüben? Obwohl ein Hausmeister oft mit allen Tätigkeiten beauftragt wird, die in einem Unternehmen anfallen, geschieht dies nicht immer rechtens. Es gibt zahlreiche Aufgaben, die nur ein professioneller Handwerker mit entsprechendem Eintrag in das Handelsregister ausüben darf. Um welche Aufgaben es sich handelt, möchten wir kurz erläutern:
Diese Aufgaben darf ein Hausmeister nicht übernehmen
Sie haben eine defekte Haustür und möchten die neue von Ihrem Hausmeister einsetzen lassen? Obwohl diese Arbeit viele Privatpersonen ausüben, darf ein Hausmeister das nicht tun. So seltsam dies klingt, diese Tätigkeit zählt zu den Einbauten von Fertigteilen. Und diese darf nur ein Mitarbeiter erledigen, der eine entsprechende Eintragung in der Handwerksrolle besitzt.
Gleiches gilt sogar, wenn neue Fliesen oder Platten verlegt werden sollen. Auch hierfür ist eine Eintragung notwendig. Ähnlich verhält es sich mit Arbeiten aus dem Bereich Bautrocknung- und Fugergewerbe. Und wer denkt, dass der eigene Hausmeister regelmäßig eine Teppichreinigung oder gar die Wartung des Öltanks übernimmt, der täuscht sich. Auch diese Arbeiten dürfen – wie auch Rohrreinigungsarbeiten – von keinem Hausmeister erledigt werden, der nicht die erforderliche Erlaubnis besitzt.
Gibt es weitere Verbote für Hausmeister?
Leider geht die Liste der Tätigkeiten, die ein Hausmeister nicht ausüben darf, noch weiter. So darf ein Hausmeister keine Aufträge ausführen, die zum Bereich Holz- und Bautenschutzgewerbe zählen. Wer trotz fehlender Erlaubnis der Handwerkskammer diese Arbeiten ausführt, der verstößt gegen mehrere Gesetze. Zu diesen zählt interessanterweise die Schwarzarbeit. Dies kann schwer nachvollzogen werden, wenn der Hausmeister ordnungsgemäß angemeldet ist und hierfür auch alle Abgaben bezahlt werden. Die fehlende Erlaubnis der Handwerkskammer führt dazu, dass gegen das Wettbewerbsgebot verstoßen wird. Dies kann nachvollzogen werden.
Welche Voraussetzungen muss ein Hausmeister mitbringen?
Ein Hausmeister sollte auf jeden Fall über mindestens eine handwerkliche Ausbildung verfügen. Zudem sollte er ein außergewöhnlich gutes Geschick bezüglich Handwerksarbeiten besitzen. Nur so wird gewährleistet, dass er alle Aufgaben erledigen darf, die in einem Bürogebäude oder im Rahmen eines privaten Auftrages anfallen. Zudem schadet es nicht, wenn er Hausmeister erweiterte Fähigkeiten im Bereich der Elektro-, Heizungs- oder Lüftungstechnik besitzt. Selbstverständlich sollte der Hausmeister einen grünen Daumen besitzen und Grünanlagen professionell pflegen können. Nicht zuletzt benötigt ein Hausmeister ein besonderes Feingefühl und gute Umgangsformen. Diese müssen zum Glück nicht in eine Handwerksrolle eingetragen werden.
Bildquelle: dichtel/px