Bei Mehrfamilienhäusern ist gegenseitige Rücksicht für ein angenehmes und sicheres Zusammenleben sehr wichtig. Das gilt vor allem für gemeinsam genutzte Bereiche, wie dem Treppenhaus. Wir erklären dazu, was nicht im Hausflur abgestellt werden darf und wieso.
Jede Menge Treppen, lange Gänge und zahlreiche Wohnungstüren, Mehrfamilienhäuser sind klein und gemütlich oder groß und ein Treffpunkt für viele Menschen. Doch selbst, wenn man seine Nachbarn nur flüchtig kennt, trägt jeder Verantwortung für die Sicherheit anderer Hausbewohner mit. Hausflure und Treppenhäuser verursachen nicht selten Zank und Streit, beziehungsweise das, was Bewohner im Treppenflur so treiben. Zum Beispiel das Treppenhaus als Ablageort verwenden. Aber dürfen Bewohner von Mehrfamilienhäusern das Treppenhaus als Abstellraum nutzen?
Was darf nicht im Hausflur und Treppenhaus abgestellt werden?
Grundsätzlich sollte im Treppenaufgang am besten gar nichts abgestellt werden, sobald andere Nutzer der Gebäude behindert oder gefährdet werden können. Besser sind geeignete Plätze in der Wohnung, im Keller, auf dem Dachboden, im Hof oder anderswo, solange niemand dadurch behindert wird. Der Mietvertrag oder die Hausordnung enthält meist die Regeln, was im Treppenhaus abgestellt werden darf und was nicht.
Konkret sollten Mieter verschiedene Gegenstände nicht im Hausflur abstellen!
Garderoben, Schuhregale oder einzelne Paar Schuhe. Ausnahmen für die Fußkleider inklusive Schuhschrank gelten, wenn es baulich möglich ist und im Mietvertrag genehmigt wird. Bei nasser Witterung kann es ebenfalls Sonderregelungen geben, dass Schuhe kurzzeitig im Treppenhaus trocknen dürfen, diese anschließend aber in die Wohnung gehören.
Fahrräder dürfen nicht im Hausflur stehen. Gibt es einen Fahrradkeller oder andere Möglichkeiten, wo Fahrräder aufbewahrt werden können, dürfen Fahrräder auch per Verbot im Mietvertrag aus dem Treppenhaus verbannt werden.
Für Roller, Schlitten, Ski, Snowboard oder Spielzeug müssen Mieter ebenfalls einen Platz in der Wohnung oder in anderen Abstellräumen suchen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Diese und ähnliche Gegenstände dürfen ebenfalls nicht zum Hindernis auf Treppenpodesten oder Stufen werden.
Dekorationen und Pflanzen dürfen nicht im Treppenhaus sein, wenn andere Bewohner, Besucher oder weitere Personen dadurch behindert werden oder Gefahren ausgesetzt sind. Dazu gibt es immer wieder Gerichtsverhandlungen, weshalb sich Mieter vorher besser rückversichern sollten, was im Wohngebäude erlaubt oder verboten ist. Deko für Fasching, Ostern, Geburtstage oder andere Feste, die niemanden beeinträchtigt, darf Wohnungstüren in der Regel schmücken.
Müll hat nichts im Treppenhaus zu suchen. Abfall oder Mülltüten dürfen nur ganz kurz im Hausflur abgelegt werden und müssen anschließend ordnungsgemäß weggeräumt werden. Liegt Müll allerdings zu oft im Treppenhaus herum, droht eine Abmahnung vom Vermieter.
Werkzeuge für den Winterdienst, wie Schneeschieber oder Schneebesen, gehören ebenfalls nicht in den Eingangsbereich oder auf die Treppe, sondern beispielsweise in dafür vorgesehene Keller.
Nicht jedes Abstellverbot für das Treppenhaus ist rechtens
Kinderwagen von Mietern dürfen im Hausflur abgestellt werden, auch trotz Verbot im Mietvertrag. Das ist vor allem der Fall, wenn keine Möglichkeit bleibt, wie Bewohner Kinderwagen in die Wohnung bekommen, beispielsweise per Fahrstuhl, oder wenn einfach nirgendwo anders Platz dafür ist. Allerdings müssen die Eltern dafür sorgen, dass andere Mieter oder Dritte den Kinderwagen bewegen können und dass dadurch keiner behindert oder gefährdet wird. Besuch darf seinen Kinderwagen übrigens nicht im Hausflur oder anderswo im Weg stehen lassen und muss diesen notfalls mit in die Wohnung transportieren.
Warum ist das Treppenhaus keine Abstellkammer?
Wie schon erwähnt, ist man selten allein im Wohnkomplex. Rücksicht und Verantwortung gilt immer auch allen anderen Hausbewohnern. Das kommt besonders beim Freihalten von Rettungswegen zum Tragen. Deshalb darf nichts im Hausflur und Treppenhaus lagern, was Fluchtwege versperrt, oder Wege für Rettungskräfte, wie Feuerwehr, Notarzt oder Polizei, blockiert. Im Alltag können unerlaubt abgestellte Gegenstände auch ganz simpel die Benutzung der Hausflure und Treppenstufen für Anwohner unnötig erschweren oder unmöglich machen.
Auch der Brandschutz ist ein Grund für die Regeln, was nicht im Hausflur abgestellt werden darf, weil es zur Brandquelle, Rutschgefahr oder Stolperfalle werden kann. Weiterhin sind Treppenhäuser ohne abgestellten Krempel besser vor Schädlingsbefall geschützt. Der Diebstahlschutz ist auch für jeden selbst nicht zu unterschätzen, denn selbst vermeintlich abgeschlossene Türen stehen auch mal kurz für Langfinger offen.
Bildquelle: peter h/px